Am 11. April 2016 ist es wieder soweit: die Wahlen zur Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer starten. Ob angestellt, freischaffend oder verbeamtet, ob ArchitektIn, LandschaftsarchitektIn, StadtplanerIn oder InnenarchitektIn: alle eingetragenen Mitglieder der ByAK sind dazu aufgerufen, die 125 Vertreterinnen und Vertreter des Berufsstandes für eine Wahlperiode von fünf Jahren zu wählen. Die Vertreterinnen und Vertreter sind allesamt hochengagierte, ehrenamtlich tätige Kolleginnen und Kollegen, die sich für die Belange der Mitglieder der ByAK unablässig einsetzen und leidenschaftlich um die richtigen Positionen ringen. Nach viereinhalb Jahren Tätigkeit in diesem Gremium erscheint uns die kommende Wahl wichtiger denn je. Denn es geht ganz aktuell und in den nächsten Jahren um die entscheidenden Weichenstellungen für die Grundlagen unserer Berufsausübung: Ausbildung, Vergaberecht und Honorarordnung sind zentrale Themen, die im politischen Raum mit Nachdruck verhandelt werden müssen. Hinter allem steht die Frage nach dem Berufsbild, mit dem wir uns in der Gesellschaft verankern wollen. Gilt der Gesellschaftsvertrag bundesrepublikanischer Prägung noch? Wollen wir ihn erneuern und weiter dafür eintreten, dass Planen und Bauen alle angeht, die in unserem Land leben, dass Baukultur eben kein hochgezüchtetes Wort, sondern Allgemeingut ist?
Die regionalen Netzwerke der Bayerischen Architektenkammer spielen hier eine wichtige Rolle, man kann sich vor Ort engagieren und in die Kammerarbeit einbringen. Denn die Frage, die man sich als Mitglied der ByAK stellen sollte, lautet nicht: „Was tut denn eigentlich die Kammer für mich?“ sondern: „Wie kann ich mich in die Arbeit meiner Kammer einbringen?“!